Logopädische Praxis Florence Knooren

Praxisspektrum - Verordnung

Verordnung
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Diese bekommen Sie vom Allgemeinarzt oder vom Facharzt (z.B. HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe, Internist, Kierferorthopäde, Zahnarzt).
Die Heilmittelverordnung ist ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig. Die logopädische Therapie sollte innerhalb dieses Zeitraums beginnen, sonst verfällt die Verordnung.
Die Therapie bei Kindern wird in der Regel zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr sind eine Zuzahlung von 10% der Rezeptgebühr und € 10,00 Verordnungsgebühr pro Heilmittelverordnung zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass ohne gültige Heilmittelverordnung keine Termine durchgeführt werden.
Alle Krankenkassen, Termine nach Vereinbarung.